Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der elbworx GmbH (nachfolgend „Agentur“ genannt) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Agentur erbringt kreative, konzeptionelle und strategische Leistungen in den Bereichen Marketing, Werbung, Design, digitale Medien und Kommunikation. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Projektvereinbarung.
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Nach Übergabe der finalen oder als solche gekennzeichneten Zwischenversion hat der Kunde Anspruch auf eine einmalige Nachbesserung von bis zu einer Stunde. Darüber hinausgehende Anpassungen werden separat, in der Regel stundenbasiert, vergütet. Die Abnahme ist innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich zu erklären. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Produkt als abgenommen. Sollte eine Abnahme nicht möglich sein, ist dies der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Verlängerung der Frist ist um bis zu zwei Wochen möglich. Die Agentur kann die Abnahme auch einfordern, wenn der Kunde erforderliche Inhalte nicht rechtzeitig liefert.
Die Vergütung erfolgt auf Basis der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Stundensätze, Pauschalen oder Zahlungspläne. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich zum Monatsende auf Grundlage der getrackten Aufwände , die durch ein Zeiterfassungssystem dokumentiert werden. Die Agentur stellt dem Kunden auf Anfrage eine transparente Aufstellung der geleisteten Stunden zur Verfügung. Zahlungen sind innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig , sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen. Wird ein Zahlungsplan vereinbart, gelten die dort definierten Beträge und Fälligkeiten als verbindlich. Ein typischer Zahlungsplan kann z. B. eine Anzahlung bei Projektstart, monatliche Zwischenzahlungen und eine Abschlussrechnung nach Projektende vorsehen. Die Einhaltung des Zahlungsplans ist Voraussetzung für die fristgerechte Leistungserbringung.
Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen ein. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann ist.